3.Rücktritt
Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig:
Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 30 % des Mietpreises ( Stornogebühr), mindestens jedoch 200,- Euro an den Vermieter
Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises ( Stornogebühr) an den Vermieter
Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises ( Stornogebühr) an den Vermieter
Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises ( Stornogebühr) an den Vermieter
Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und kann einen Ersatzmieter stellen, so ist er von der Verpflichtung zur Bezahlung entbunden. Wenn durch verspätete
Rückgabe des Fahrzeuges durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl oder höhere Gewalt, der Vormieter nicht mehr in der Lage ist, das
Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande,
werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet. Bei Buchung über einen Drittanbieter (Vermietportale) werden wir, im Rücktrittsfall, die Vermittlungsprovision an den Mieter zu 100%
weitergegeben.
4.Auslandsfahrten, Verwendung des Wohnmobils
Auslandsfahrten sind in alle Länder der EU gestattet. Weitergehende Reisewünsche sind nach Rücksprache mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fahrzeug darf nur vom
Mieter oder einer sonst im Mietvertrag angegebenen Person geführt werden. Jeder Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt und seit wenigstens 3 Jahren im Besitz der für das Fahrzeug notwendigen
Fahrerlaubnis
(Kl. 3 bzw. B da z.GG. <3.5t) sein. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verwendung für die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests,
Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem jeweiligen
Landesrecht mit Strafe bedroht werden. Weitervermietung und Weiterverleihung, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
5.Reparaturen, Unfall
Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit nötig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von € 100.-
in Auftrag gegeben werden.
Bei höheren Beträgen muss die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Originalbelege werden die anfallenden Kosten vom
Vermieter bei Rückgabe erstattet. Eigenleistungen bei der Reparatur durch den Mieter werden nicht berücksichtigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, auch ohne Unfall, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so
ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und der Vermieter zu verständigen. Es muss ein Unfallbericht (Protokoll) mit Fotos erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt
werden. Brand-, Wild-, Diebstahl- und sonstige Teilkaskoschäden sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter und der Polizei zu melden. Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur dann zurücklassen,
wenn für ausreichende Sicherheit des Fahrzeuges gesorgt ist.
6.Pflichten des Mieters, Einhaltungen von Bestimmungen, Haftung
Alle Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
Zwischen den Vertragspartnern ist Haftungsfreistellung im Umfang einer KFZ-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 1500,- (Teilkasko) / € 1500,-
(Vollkasko) pro Schadensfall vereinbart.
Im Umfang dieser Haftungsfreistellung haftet der Mieter für Schäden nur dann, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit herbeigeführt haben.
Für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt sind, haftet der Vermieter.
Der Mieter haftet bei ihm verschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug für Reparaturkosten bis zu einer Höchstsumme von € 1500,- pro
Schaden.
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.
Dieser ist für die Einhaltung selbst verantwortlich.
Bis zur Klärung der Schuldfrage kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder durch alkohol- und drogenbedingte Fahrtüchtigkeit verursacht werden. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (z.B. Fahrerflucht)
oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das Wohnmobil bestehende
Kasko-Versicherung auf einen Haftungsausschluss im Versicherungsvertrag gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Vermögensschäden des Vermieters. Eine
Haftungsbeschränkung des Mieters in Höhe der Selbstbeteiligung tritt in diesem Fall nicht ein. Weiterhin für Schäden durch unberechtigte Fahrer oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs. Die
Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen und die Dachantenne eingefahren sein.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
7.Haftung des Vermieters
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der
Mietzeit durch eine Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass e nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor
Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtpreises und der Gebote von Treu und Glauben in
einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. Im Fall einer Nichtleistung wie oben beschrieben, sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend
zurückzuzahlen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden des Mieters oder Beifahrer und Mitbenutzer, es sei denn dem Vermieter ist eine für den Schaden ursächliche grob fahrlässige oder
vorsätzliche Handlungsweise vorzuwerfen.
8.Reinigungskosten, Tankkosten, Rauchen, Mitnahme von Haustieren
Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben und ist so wieder zurückzugeben.
Entspricht das Fahrzeug nicht diesem Zustand, so wird die notwendige Reinigung oder Betankung zu Lasten des Mieters durchgeführt.
Folgende Kosten werden berechnet:
Fahrzeug komplett (nicht WC) € 100.-,
WC-Reinigung € 150.-,
Teilnachreinigung Fahrzeuginnenraum € 60.-,
Nachtanken € 25,- plus € 2,50.- pro Liter.
Entstehen dem Vermieter Kosten für vom Mieter zu verantwortende Schadenbeseitigung, Nachtanken, Ersatzbeschaffung von Teilen, Fahrzeugpapieren oder Schlüsseln, ist
der Mieter verpflichtet, die Kosten zu ersetzen, sowie den damit verbundenen Aufwand des Vermieters zu entschädigen. Für Leistungen des Vermieters wird je geleistete Arbeitsstunde als angemessene
Ersatzleistung 25,- € vereinbart.
Werstattverbringung 50,-€.
Das Rauchen im Fahrzeug ist während der gesamten Mietdauer nicht gestattet. (Weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei geöffnetem Fenster).
Bei Zuwiderhandlung wir eine Reinigungspauschale in Höhe von € 300.- fällig.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters im Mietvertrag.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von € 300.- fällig. Alle weiteren Kosten entnehmen Sie unserer Preisliste.
Unsere Fahrzeuge werden alle durch GPS überwacht.
9.Versicherung, Verlust
Alle Wohnmobile sind als Selbstfahrervermietfahrzeuge angemeldet. Die Vollkasko SB beträgt 1500,-€.
Sollten Wagenpapiere, Werkzeug, Zubehör, persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die
Wagenpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
10.Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz odergewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in §38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam, undurchführbar oder der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch der Vertrag in seinem übrigen Inhalt
nicht berührt. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, in eine neue Regelung einzuwilligen, die der unwirksamen bzw. undurchführbaren.
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